Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für YOGA

 
  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Die Teilnahme ist erst nach Bezahlung der kompletten Kursgebühr bzw. des ersten Monatsbeitrages gesichert. Die Anmeldung gilt für ein Quartal mit 10 Unterrichtswochen und verlängert sich ohne fristgerechte Abmeldung (4 Wochen zum Quartalsende) jeweils um ein weiteres Quartal.
    Mit der schriftlichen Anmeldung (dazu zählt auch die Anmeldung per E-Mail) werden die AGBs der Schule für Bewegungskunst akzeptiert.

  • 2. Teilnahmefähigkeit
    Es liegt in der Verantwortung der Schule für Bewegungskunst zu entscheiden, ob die Teilnahme an Kursen und Angeboten mit der jeweiligen psychischen
    und physischen Verfassung vertretbar ist. Bei allen Seminaren/Kursen ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Teilnehmer*innen informieren die Kursleitung vorab über
    gesundheitliche Einschränkungen. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher die Teilnahme mit einem Arzt oder einer Ärztin abgeklärt werden. Hat die Schule für Bewegungskunst Zweifel am gesundheitlichen Zustand eines/einer Teilnehmer*in, kann diese*r nicht auf einer Teilnahme bestehen.

  • Die Nutzung der Übungsräume und Angebote der Schule für Bewegungskunst erfolgt für die Teilnehmer*innen auf eigene Verantwortung, sie sind während
    der Teilnahme am Unterricht wie auch für den Hin- und Rückweg nicht über den eigenen Versicherungsschutz hinaus versichert. Die Schule für Bewegungskunst übernimmt keinerlei Haftung für die von Teilnehmer*innen mitgebrachten Wertgegenstände.

  • Der Beitrag für eine Probestunde beträgt 8 €, bei Anmeldung bleibt sie kostenfrei. Es ist 1 Probestunde pro Person möglich. Der Beitrag für eine reguläre Stunde als Gast im Unterricht beträgt 18 €. Der Quartalsbeitrag(= 3 Monate) für einen Kurs mit 10 Terminen à 90 Minuten beträgt 174 € (ermäßigt 144 €) und wird in 3 monatlichen Raten zu jeweils 58 € (ermäßigt 48 €) per Lastschrift eingezogen.
    Der Quartalsbeitrag für zwei und mehr Kurse (Voll-Flat) beträgt 279 €
    (ermäßigt 210 €) und wird in 3 monatlichen Raten zu jeweils 93 € (ermäßigt 70 €) per Lastschrift eingezogen. Die monatlichen Raten für den Quartalsbeitrag sind so bemessen, dass diese durchgehend auch in der unterrichtfreien Zeit zu leisten sind. So entsteht eine einfache und überschaubare Art der Zahlung. Die monatlichen Raten werden jeweils zum ersten Werktag eines Kalendermonats vom Konto der Teilnehmer*innen abgebucht. Das Unterrichtsjahr besteht aus ca. 40 Unterrichtswochen.
    Die Inanspruchnahme der Ermäßigung erfolgt nach Selbsteinschätzung. Wird der ermäßigte Beitrag gezahlt, werden wir den aktuellen Status jeweils im April und im Oktober nachfragen. Entfällt die Ermäßigung, wird ab dem kommenden Monat der reguläre Beitrag abgebucht. Die Schule für Bewegungskunst ist berechtigt, die Preise für ihre Angebote zu ändern. Eine Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens 2 Monate durch einen deutlich sichtbaren Aushang im Empfangsraum mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.
    Bei durchgehender jährlicher Teilnahme ist in der Teilnahmegebühr die einmalige kostenfreie Teilnahme am Workshop „Yoga-Sonntag“ enthalten. Dieser findet in der Regel monatlich, außerhalb der Ferienzeiten, von 11:00 bis 14:00
    Uhr statt. Der erste kostenfreie „Yoga-Sonntag“ kann erstmalig nach über 6-monatiger Teilnahme in Anspruch genommen werden.
    Bei Verhinderung der Kursteilnehmer*innen durch längere Krankheit, Unfall
    oder längere Abwesenheitszeiten vom Kursort (mindestens je 1 Monat) kann die Teilnahme vorübergehend ausgesetzt werden. Die Kursgebühren werden dann ausgesetzt, wenn die Mitteilung mindestens 14 Tage vor dem 1. des betreffenden Monats erfolgt, ansonsten wird der Betrag gutgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich entsprechend der Ausfallzeiten.

  • Einzelangebote wie Workshops, Einzelunterricht, Coaching u.a. sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen
    Nutzungsangebot der Schule für Bewegungskunst enthalten sind. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
    Wird das gebuchte Einzelangebot durch den/die Nutzer*in ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der/die Nutzer*in dieses weniger als 24
    Stunden vor dem Beginn der Leistung ab, ist die Schule für Bewegungskunst
    berechtigt den vollen Beitrag zu erheben. Bei Absage bis zu 7 Tage vor dem
    Veranstaltungsbeginn (nur Workshops und Kurse), wird die Hälfte des Beitrages erstattet. Ein/eine Ersatzteilnehmer*in kann nach Absprache gestellt werden. Sollte ein Kurs oder Workshop von unserer Seite her nicht zustande kommen, wird der Beitrag zu 100 Prozent zurückerstattet

  • Die Kursleitung ist berechtigt die maximale Anzahl der Kursteilnehmer*innen (Kursbelegung in der Regel bis zu 15 Teilnehmer*innen) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer*innen erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch die Kursleitung bestimmt. Der Zutritt zu einem Kurs ist nur bis zu seinem offiziellen Beginn gewährleistet. Ein Anspruch auf späteren Zugang zum Kursraum und der Teilnahme am bereits laufenden Unterricht besteht nicht.
    Versäumte Kursstunden können nach Rücksprache mit der Kursleitung in einem Parallelkurs nachgeholt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei Verhinderung des/der Kursteilnehmer*in durch längere Krankheit, Unfall oder längere Abwesenheitszeiten vom Kursort (mindestens 1 Monat) kann die Teilnahme vorübergehend ausgesetzt werden. Die Kursgebühren werden dann ausgesetzt und der Vertrag verlängert sich entsprechend der Ausfallzeit. Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleitung bemüht sich die Schule für Bewegungskunst um eine Vertretung. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann der Kurs auch einmal ausfallen. Die so versäumten Stunden können nach Absprache in einem Parallelkurs oder mit einem Extratermin nachgeholt werden. Die Schule für Bewegungskunst ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder aus dringenden organisatorischen Gründen notwendig wird.
    Eine Rückforderung von Kursgebühren auf Grund einer solchen vorgenannten vertretbaren Änderung oder von Ausfallzeiten ist nicht möglich.
    Das Unterrichtsjahr besteht aus ca. 40 Unterrichtswochen mit durchschnittlich 10 Terminen pro Quartal. Die unterrichtsfreien Zeiten entsprechen ungefähr den Schulferien. In den unterrichtsfreien Zeiten gibt es kostenfreie Ferienangebote und/oder die Gruppen können sich zum selbstorganisierten Üben treffen.

  • Die Teilnehmer*innen werden nach § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes
    (BDSG) darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Die Teilnehmer*innen erklären sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des/der Betroffenen unzulässig.
    Das Einverständnis zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten, ist von den Teilnehmer*innen schriftlich bei Anmeldung auf der Datenschutzerklärung der Schule für Bewegungskunst zu erteilen.
    Änderungen der Kontaktdaten und der Bankverbindung sind der Schule für Bewegungskunst unverzüglich mitzuteilen.

  • ollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart,
    die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches
    gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

  • Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende. Maßgeblich für die Dauer des Quartals ist der bezahlte Unterrichtsbeginn, nicht das Anmeldedatum. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit eines Quartals. Die Schule für Bewegungskunst behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

Stand: 01. Januar 2023